1811 bis 1865

Die oberste Leitung des Unterrichts lag auf  Lebenszeit (also bis 1859) bei Erzherzog Johann von Österreich.

Als operatives  Organ ernannte er ein Kuratorium aus 3 Personen, das bis zur Trennung des  Unterrichtswesens vom Joanneum 1865 als Leitungsgremium fungierte und bald danach (1868) aufgelöst wurde.

Die  Kuratoren waren

Seit 1827 galten für die Lehranstalt die  allgemeinen Regelungen im höheren Unterrichtswesen - damit wurde die Einsetzung  eines Studiendirektors erforderlich.

Diese Funktion wurde bis 1861 vom Kurator Ludwig Crophius ehrenamtlich miterledigt, dem zwischen 1846 und 1861 ein  Vize-Studiendirektor zur Seite gestellt war (1846 bis 1858 Georg Haltmeyer,  1858 bis 1861 Georg Göth).

1861 bis 1865 war Georg Göth Studiendirektor.

Seit der Revolution von 1848 waren an den Universitäten die Studiendirektoren abgeschafft worden und stattdessen die Professoren in die Personalentscheidungen wesentlich eingebunden. Am Joanneum blieb der Studiendirektor zwar im Amt, aber seine Stellung wie auch die Stellung des Kuratoriums und des Erzherzogs waren geschwächt.

ab 1865

Mit der Reform von 1865 wurde die Technische Hochschule unter die direkte Aufsicht des Landesausschusses gestellt und so vom Kuratorium des Joanneums unabhängig. Die Leitung der Anstalt wurde einem eigenen Direktor übertragen (dieser wurde von den Professoren gewählt und hiess seit 1872 Rektor), gleichzeitig wurden 3 Fachschulen gegründet und Fachstudienrichtungen eingeführt. Die Fachschulen heißen seit 1928 Fakultäten, ihre Vorstände sind seither Dekane. Die Anzahl der Fakultäten schwankte zwischen 3 (1955 bis 1975) und 7 (seit 2004).

Hinweis:

Die gesetzliche Funktionsperiode des  Rektors und der Dekane betrug 1865 bis 1938 und 1945 bis 1975 ein Jahr, danach  zwei Jahre, seit 1996 beträgt sie vier Jahre.

Mit der Übernahme in die staatliche Verwaltung 1874 kristallisierten sich als Leitungsorgane der Technischen Hochschule der Rektor und (je nach konkreter Gesetzeslage) die Gesamtheit der Professoren (Professoren-Kollegium, Gesamtkollegium) oder ein Teil (Senat) heraus. Der Senat bestand ursprünglich aus dem Rektor und den Dekanen, deren jeweiligen letzten Amtsvorgängern bzw. bereits gewählten Nachfolgern und jeweils einem „Senator“ als Vertreter für jede Fakultät. 1975 wurde der Senat wesentlich vergrößert und um Vertreter für die Nicht-Professoren und für Studierende erweitert.

Ab 1996 war der Rektor nicht mehr Vorsitzender des Senates, sondern einem Rektorat als Exekutive stand ein Senat als Legislative gegenüber. 2004 wurden viele bis zu diesem Zeitpunkt vom Ministerium wahrgenommene Aufgaben an die Universitäten übertragen und dafür im Gegenzug ein vom Senat und vom Ministerium beschickter Universitätsrat als Aufsichts- und Beratungsgremium eingerichtet. Dieser ersetzte auch den rein beratenden Universitätsbeirat, der zwischen 1996 und 2003 bestanden hatte.